Wie unterstütze ich mein Kind
bei der Bewerbung?

Die Bewerbung für ein Studium ist kein Hexenwerk, dennoch sollten Sie und Ihr Kind sich rechtzeitig über Zugangsvoraussetzungen informieren und prüfen, welche Unterlagen und Dokumente erforderlich sind. 

Bewerbungsprozess vor dem Studium – Zunächst gilt es Bewerbungsfristen und -termine im Blick zu behalten und zu checken, ob der Zugang zum Wunschstudiengang Ihres Kindes an einen Numerus Clausus oder eine Eignungsprüfung geknüpft ist oder nicht. Wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen kennen und wissen, welche Bewerbungsunterlagen nötig sind, gilt es nachzulesen, ob die Dokumente online oder per Post eingereicht werden sollen.


Zulassungsvoraussetzungen

Es gibt mehr als schwarz und weiß. Die Möglichkeiten, an der Hochschule Magdeburg-Stendal studieren zu können, sind größer, als Sie vielleicht denken. Die meisten unserer Studiengänge sind NC-frei (ohne Numerus Clausus) und die Zulassung zu einem Studium ist auch ohne Abi möglich.

Um bei uns im Bachelor (erster akademischer Abschluss) studieren zu können, braucht Ihr Kind grundsätzlich eine so genannte Hochschulzugangsberechtigung (HZB). In den meisten Fällen sind das zwar das Abitur, die Fachhochschulreife oder vergleichbare Abschlüsse. Es gibt aber auch verschiedene andere Wege, die ein Studium möglich machen, dazu gehören zum Beispiel verschiedene berufliche Qualifikationen.

Für ein duales Studium muss Ihr Kind einen Vertrag mit einem Praxisbetrieb nachweisen.

Im Überblick: Wege an die Hochschule
Mit diesen Voraussetzungen stehen Ihrem Kind die Hochschultüren offen:

  • Fachhochschulreife 
  • allgemeine Hochschulreife (Abitur) 
  • fachgebundene Hochschulreife 
  • berufliche Fortbildungsabschlüsse, die zum Studium berechtigen 
  • Feststellungsprüfung für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung (Voraussetzungen: mittlerer Schulabschluss, einschlägige Berufsausbildung und dreijährige einschlägige Berufserfahrung)

Diese Aufzählung ist jedoch nicht abschließend zu verstehen, denn Ausnahmen bestätigen die Regel und Sonderfälle treten immer mal wieder auf.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Bildungsabschlüsse Ihres Kindes zur Aufnahme eines Studiums berechtigen, wenden Sie sich direkt an uns.

Exkurs: Zugang mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung
Für das Studium in Deutschland muss Ihr Kind eine Hochschulzugangsberechtigung nachweisen, die hierzulande anerkannt ist. Mit der anabin-Datenbank können Sie schnell ermitteln, ob die Unterlagen aus Ihrem Heimatland zu einem Studium in Deutschland berechtigen. Beachten Sie zudem auch, dass Ihr Kind über entsprechende Deutschkenntnisse verfügt. Auch der Weg über die Teilnahme an einer Zugangsprüfung ist möglich.

anabin-Datenbank

Bewerbungsfristen
Je nach Studienbeginn – entweder im Sommersemester (April) oder im Wintersemester (Oktober) – gelten unterschiedliche Bewerbungsfristen.

Weitere Faktoren, die Sie und Ihr Kind im Blick haben sollten, sind verschiedene Deadlines für Bachelor- und Masterstudiengänge sowie Fristen für mögliche Prüfungen, Abgabetermine für Arbeitsmappen/Portfolios (bei künstlerischen oder gestalterischen Studiengängen) und Stichtage für Studienangebote mit und ohne Zulassungsbeschränkung.

 


Unterlagen und Dokumente

Zu den obligatorischen Unterlagen für die Aufnahme eines Studiums gehört das Abschlusszeugnis der Hochschulzugangsberechtigung, ein lückenloser Lebenslauf und auch der Antrag auf Zulassung | Immatrikulation. Entscheidet sich Ihr Kind für einen dualen Studiengang kommt der Ausbildungsvertrag, den Ihr Kind mit dem Unternehmen schließt als Unterlage hinzu.

Alle Dokumente können im Bewerberportal hochgeladen werden. Bei unseren zulassungsfreien Studiengängen erfolgt der Antrag auf Immatrikulation direkt, nachdem Sie alle Angaben im Portal vorgenommen haben. Dieser muss ausgedruckt und unterschrieben bei uns eingehen sowie die Kopie der oben aufgeführten Dokumente – einfache Ausführung reicht aus.

Hat sich Ihr Kind für einen zulassungsbeschränkten Studiengang entschieden, müssen Sie das Auswahlverfahren abwarten. Können wir Ihrem Kind dann einen Studienplatz bei uns anbieten, MUSS Ihr Kind den Platz proaktiv annehmen. Der Antrag auf Immatrikulation folgt erst nach Annahme des Studienplatzes.

Sobald Sie die Immatrikulation beantragt haben, müssen Sie nur noch den Semesterbeitrag überweisen und der Krankenkasse Bescheid geben, das die den Versicherungsstatus an uns elektronisch übermitteln. Liegt eine private Krankenversicherung vor, benötigen wir die Freistellung durch eine gesetzliche Krankenkasse.

Sobald die vollständigen Bewerbungsunterlagen vom Immatrikulationsamt positiv geprüft wurden, die Krankenversicherung bestätigt und der Semesterbeitrag bei der Hochschule eingegangen ist, wird Ihr Kind in seinem Wunschstudiengang immatrikuliert.

Weiterführende Tipps, Links und Checkliste
Damit Sie sich bestens zurechtfinden, die Übersicht behalten und keinerlei Fragen offenbleiben, unterstützen wir Sie online mit umfassendem Informationsmaterial zum Bewerbungsprozess. Die Links helfen Ihnen und Ihrem Kind, sich bestens zu organisieren:

Checkliste Bachelor-Studium


Sie haben noch Fragen?

Unsere Studienberatung ist für Sie da.

Studienberaterin
Lisette Kammrad
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