Viele Wege führen nach Magdeburg und Stendal. Auf welchem Weg kommst du zu deinem Studienplatz?
Dein Studium soll zu dir passen – darum bemühen wir uns in allen Facetten. Darüber hinaus wissen wir auch, dass die Wege zum Studium bei uns ebenso facettenreich gewesen sein können. Deshalb bieten wir dir viele Optionen, auf unserem Campus anzukommen. Die häufigsten haben wir dir hier zusammengefasst.
Deine Hochschulzugangsberechtigung
Die Hochschulzugangsberechtigung, kurz HZB, ist eine Qualifikation, die du erworben haben musst, um zu einem Studium an unserer Hochschule berechtigt zu sein. Im Normalfall ist das ein Abitur, aber es gibt verschiedene andere Wege, um ein Studium bei uns aufnehmen zu können. Wir sortieren gemeinsam:
Schulabschlüsse
Mit der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) bist du direkt qualifiziert an jeder deutschen Hochschule oder Universität ein Studium in jeder Fachrichtung aufzunehmen, für die du dich interessierst.
Mit Erreichen der allgemeinen Fachhochschulreife bist du grundsätzlich zu einem Studium aller Fachrichtungen an allen Hochschulen für angewandte Wissenschaften, früher Fachhochschulen genannt, berechtigt.
Davon zu unterscheiden ist die fachgebundene Hochschulreife. Hier sind auf deinem Zeugnis die Fachrichtungen vermerkt, die du an einer Universität oder Hochschule für angewandte Wissenschaften studieren darfst. Deine Auswahl ist also auf die Spezialisierungsrichtung eingeschränkt, die du bereits für dein Fachabitur gewählt hattest.
Als Studienbewerber mit einem nicht-deutschen Schulabschluss musst du eine Hochschulzugangsberechtigung besitzen, die der deutschen gleichwertig ist. Zusätzlich solltest du über umfangreiche Deutsch-Kenntnisse verfügen, die jedoch je nach Studiengang unterschiedlich sind. Detaillierte Informationen zu deiner Bewerbung mit nicht-deutschem Schulabschluss bekommst du hier >>
Künstlerische und gestalterische Befähigung
Für künstlerische oder gestalterische Studiengänge (Design) solltest du eine besondere künstlerische Befähigung nachweisen können. Das kann z. B. durch Mappen mit Zeichnungen, Aquarellen, Fotografien, durch Probearbeiten oder durch eine spezielle Eignungsprüfung erfolgen. Hier kann in Einzelfällen sogar auf die Hochschulzugangsberechtigung verzichtet werden.
Schau auf der Seite des Bachelor-Studiengangs Industrial Design - hier gibt es konkrete Informationen zur Eignungsfeststellung.
Berufliche Qualifikationen
Hast du eine der folgenden beruflichen Qualifikationen bereits erworben, bist du direkt zu einem Studium bei uns berechtigt:
- berufliche Aufstiegsfortbildung (z.B. Meisterprüfung oder Fortbildungsabschlüsse mit mind. 400 Unterrichtsstunden nach §§ 53, 54 Berufsbildungsgesetz und §§ 42, 42a der Handwerksordnung)
- Abschlüsse von Fachschulen (z.B. staatlich geprüfter Agrarbetriebswirt / Gestalter / Techniker / Betriebswirt, staatlich anerkannter Erzieher / Heilerziehungspfleger / Heilpädagoge)
- berufliche Aufstiegsfortbildungen für Berufe im Gesundheitswesen und im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe (mind. 400 Unterrichtsstunden; Vermittlung übergreifender Kenntnisse und Fertigkeiten; besondere Zulassungsvoraussetzungen für die Aufstiegsfortbildung)
- Laufbahnprüfung für den gehobenen nichttechnischen Dienst
- Abschlusszeugnis des Aufbaulehrgangs Verwaltung einer Bundeswehrfachschule,
- in der DDR erworbene Zeugnisse, die der Fachhochschulreife entsprechen ( z.B. Abschlusszeugnisse einer Ingenieur- und Fachschule)
Die Hochschulqualifikationsordnung (klingt übel, oder?) bietet dir eine vollständige Liste, aller Möglichkeiten - ein Blick lohnt sich hier auch noch einmal, wenn du deinen Abschluss in den Punkten oben noch nicht gefunden hast.
Oder: Nimm Kontakt mit unserer Studienberatung auf. Unsere Kolleg:innen hier können dir im Einzelfall immer die besten Antworten geben.
Studieren mit Berufserfahrung
Du hast bisher keine Hochschulzugangsberechtigung erworben, aber eine abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens drei Jahre Berufserfahrung? Dann kannst du mit einem formlosen Antrag auf Feststellung deiner Studierfähigkeit sehr wahrscheinlich auch ein Studium bei uns beginnen.
Deinen Antrag reichst du bis zum 15.01. für das Wintersemester oder bis zum 15.07. für das Sommersemester beim Immatrikulationsamt ein.
Dem Antrag folgt eine mündliche und eine schriftliche Feststellungsprüfung. Bestehst du beide, erhältst du eine Zulassung zu dem von dir gewünschten Studiengang.
Der Numerus Clausus
Mit NC kürzen wir an Hochschulen dieses Detail ab, das wichtig für deine Studienwahl sein kann. Der Ausdruck beschreibt letztlich, ob die Anzahl der Studienplätze limitiert ist. Das ist für dich relevant, weil du daraus ableiten kannst, ob du mit deiner Bewerbung (und einer Hochschulzugangsberechtigung) direkt deinen Studienplatz sicher hast, oder nicht.
Denn: Studiengänge mit einem NC haben eine maximale Kapazität. Das kann heißen, dass nicht alle Bewerber:innen einen Studienplatz erhalten, wenn es mehr Bewerbungen gibt als Plätze. In diesem Fall wird dann aus allen Bewerber:innen die entsprechende Anzahl ausgewählt. Dabei zählen sowohl die Note der Hochschulzugangsberechtigung, die Anzahl deiner Wartesemester (also die Zeit in Semestern, die seit deiner Hochschulzugangsberechtigung und jetzt vergangen ist) sowie soziale Aspekte.
Außerdem gilt:
- Der bekanntgegebene NC bezieht sich immer auf den letzten Bewerbungsprozess und kann jedes Mal anders sein – je nachdem, wie die Bewerber:innenlage diesmal ist. Ein Versuch lohnt sich also immer.
- Nehmen Bewerber:innen ihren Studienplatz nicht an, gibt es ein Nachrückverfahren. Das heißt: Die nächsten auf der Bewerber:innenliste rücken auf und bekommen einen Studienplatz angeboten. Das passiert so lange, bis alle Plätze vergeben sind. Ein weiterer guter Grund, deinen Hut in den Ring zu werfen.
Was heißt das alles für dich? Also praktisch?
Erstens: Wenn du deinen Studiengang gefunden hast, schau nach der Information “Zulassungsbeschränkung”, um zu erfahren, ob es sich um einen Studiengang mit limitierter Kapazität handelt oder nicht. Achte auch auf die Bewerbungsfristen, denn die sind unterschiedlich.
Wenn du unseren Newsletter für Bewerber:innen abonnierst, erinnern wir dich rechtzeitig!
Zweitens: Bewirb dich in jedem Fall. Was hast du zu verlieren?
Drittens: Ist dein Wunsch-Studiengang nicht zulassungsbeschränkt, bewirb dich und freu dich direkt. Denn: Hast du alle Unterlagen eingereicht, ist dir dein Studienplatz sicher. Alles zu den Unterlagen und deinem Bewerbungsprozess erfährst du übrigens auch rechtzeitig im Newsletter.
Hochschulwechsel
Jeder noch so gute Plan kann manchmal nicht der Realität standhalten. Das passiert und dann ist es gut, einfach einen neuen zu machen. Deshalb kannst du selbstverständlich auch zu uns wechseln. Dafür bewirbst du dich jeweils für das Wintersemester bis zum 15. Juli und das Sommersemester bis zum 15. Januar über unser Onlineportal.
Kurz und knapp:
- Hast du eine Fachprüfung endgültig nicht bestanden, kannst du dich innerhalb Deutschlands nicht wieder für diesen Studiengang einschreiben.
Allerdings kannst du andere Studiengänge antreten. - Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen erfolgt die Zulassung nur bei vorhandener Kapazität, daher werden die Bescheide frühestens Mitte März für das Sommer- bzw. Mitte September für das Wintersemester versand.
Deine bisherigen Leistungen zählen!
Hast du bereits relevante Studien- und Prüfungsleistungen erbracht, können diese selbstverständlich anerkannt oder angerechnet werden. Ob und in welchem Maß entscheidet der Prüfungsausschuss des entsprechenden Fachbereichs auf Antrag. Dafür stellst du vier Wochen vor Aufnahme deines Studiums einen schriftlichen Antrag und fügst alle passenden Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie an.
Möchtest du direkt in ein höheres Fachsemester einsteigen, kannst du das mit entsprechenden anrechenbaren Leistungen ebenso tun. Geh dabei Schritt für Schritt vor:
- Bewirb dich bis zum 15.01. für das Sommersemester bzw. bis zum 15.07. für ein Wintersemester online.
- Reiche das Formular zur Einstufung in ein höheres Fachsemester ein.
- Reiche alle dir vorliegenden Leistungsnachweise im Original oder als beglaubigte Kopie ein.
- Erwarte das Ergebnis freudig.