zur Verwirklichung der Rechte von Kindern und Jugendlichen
Kindheitswissenschaften und Kinderrechte bewegt dich, wenn:
Der innovative Studiengang basiert auf der UN-Kinderrechtskonvention. Student:innen beschäftigen sich mit der Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland sowie auf internationaler Ebene. Genauer betrachtet werden die Rechte auf Partizipation, Schutz sowie der Zugang zu gesellschaftlichen Ressourcen (z. B. Gesundheit, Bildung). Durch die Ratifizierung der UN-KRK hat sich Deutschland dazu bereiterklärt diese umzusetzen, weshalb der Bund, das Land und die Kommunen dazu angehalten sind, alle kinderbezogenen Institutionen, Prozesse und Maßnahmen unter diesen Gesichtspunkten zu gestalten und zu evaluieren.
Student:innen werden dazu befähigt, Kinder und Jugendliche, bis zum 27. Lebensjahr, in ihren Belangen und Interessen im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention gegenüber zuständigen politischen Instanzen wissenschaftlich begründet zu vertreten. Sie unterstützen Kinder und Jugendliche mithilfe akteursbezogener bzw. subjektorientierter Ansätze, die darauf abzielen die institutionellen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen aus der Betroffenenperspektive zu verstehen und gemeinsam mit ihnen zu gestalten.
Kindheitswissenschaftler:innen können beispielsweise Projekte und Programme zur Integration sozial benachteiligter Kinder gestalten, kindliche Gesundheit fördern und entsprechende Präventionsprogramme implementieren, partizipatorisch politische Projekte mit Kindern und Jugendlichen entwickeln, Bedingungen und Auswirkungen der Kinderarmutsowie Lebenslagen von Kindern mit Migrationshintergrund erforschen uns entsprechende regionale Integrationsprojekte auf den Weg bringen.
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Am Donnerstag 16. Januar | 18:35 Uhr freuen sich Prof. Dr. Michael Klundt, Luisa Fischer, Max Westermann und Lisa-Marie Elzholz auf dich hier, bei ZOOM >>>
Studieninhalte
Im Studium werden die gesellschaftlich konstruierten Lebenslagen und -situationen weltweit von den Kindern und Jugendlichen, sowie deren rechtliche Rahmenbedingungen thematisiert und Kompetenzen in der Umsetzung dieser Rechte vermittelt.
- Kindheitswissenschaften als Multidisziplin auf kindheitssoziologischer Basis
- Kinderechte national und international
- Methoden und Techniken der Kindheits- und Kinderrechteforschung einschließlich ethischer und rechtlicher Fragen der Forschung mit und über Kinder(n)
- Childhood Studies und transdisziplinäre Perspektiven auf die Anwendung der Kinderrechte
- Didaktik in Kindheitswissenschaften und Menschenrechtsbildung
- Reflexion von Heterogenisierungskonzepten aus der Perspektive von Gender und Diversity Studies
- Handlungsfelder der Kinderrechte in Familien, in Kitas und Schulen, in der Jugendarbeit sowie im Kontext Früher Hilfen
- Sozialpädagogische Methoden und Handlungsfelder, Kinder- und Sozialrecht
- Projekt- und Change-Management
- Kinderwissenschaftliche Berufsprofile und Karrierewege
- Masterseminar, Masterarbeit, Masterkolloquium
Voraussetzungen
Zulassungsvoraussetzung ist der Nachweis eines ersten berufsqualifizierenden akademischen Abschlusses in den Fachrichtungen Kindheits-, Erziehungs-, Sozial- oder Gesundheitswissenschaften sowie Sozial- oder Kindheitspädagogik oder Psychologie. Dieser Abschluss muss mit guten oder sehr guten Leistungen und bei einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern oder mindestens 180 Credits erfolgt sein. In Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschuss.
Zusätzlich müssen Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau der Hochschulzugangsberechtigung nachgewiesen werden.
Dieser Studiengang kann als individuelles Teilzeitstudium absolviert werden, wenn die folgenden Bedingungen vorliegen:
- Berufstätigkeit
- Erziehung eines Kindes (bis Vollendung des 12. Lebensjahr)
- Pflege/Betreuung von Angehörigen
- andere Gründe: schwere Erkrankung, Behinderung, erheblich gesellschaftliches Engagement oder Leistungssport
Die Beantragung des Teilzeitstudiums muss vor Beginn des jeweilig gewünschten Semesters erfolgen und kann maximal für 2 Semester beantragt werden. Folgeanträge sind möglich.
Der Studentenstatus als Vollzeitstudierende bleibt während der gesamten Dauer bestehen.
SPRACHKENNTNISSE
Die notwendigen Deutschkenntnisse können durch folgende Nachweise erbracht werden:
- Goethe-Zertifikat C2
- DSD II (Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz)
- DSH II (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang)
- TELC Deutsch C1 Hochschule
- TestDaF (mindestens 16 Punkte & mindestens Niveaustufe 3 in den Teilprüfungen)
- ÖSD C2 (Österreichisches Deutschzertifikat)
BEWERBUNG
Die Prüfung ausländischer Bildungsnachweise erfolgt durch uni-assist e.V..
Informationen finden Sie auf der Webseite von uni-assist.
Bewerbungsfrist bei uni-assist: 15. August
Perspektiven
Der Abschluss des Studiums eröffnet berufliche Perspektiven in kindheits- und jugendbezogenen gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenbereichen im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes/ Achten Sozialgesetzbuches.
MÖGLICHE BERUFSFELDER SIND:
- Trägereinrichtungen des Bildungs-. Erziehungs-, Sozial- und Gesundheitswesens
- Planungsgremien auf kommunaler, Länder- oder Bundesebene
- Nationale oder internationale (Kinderrechts-)Organisationen (NRO)
- Multipikator*innen/Referent*innen für die UN-Kinderrechtskonvention und deren Umsetzung
- Forschung und Lehre (z. B. zu Partizipation, Kinderrechten, Kinderarmut im kommunalen, regionalen, nationalen und weltweiten Vergleich)
Studienfachberatung
Du hast konkrete Fragen zum Studiengang?
Dann wende dich gern an die Studienfachberatung.
Studienfachberater
Prof. Dr. Michael Klundt
Was sagen unsere Studierenden?
Die Meinung unserer Studierenden ist uns sehr wichtig. Anhand allen Feedbacks, das wir erhalten,
bemühen wir uns ständig, die bestmöglichen Lern- und Lebenserfahrungen zu schaffen.
Darauf sind wir stolz.
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Du hast noch Fragen?
Du hast noch Fragen zum Studium oder bist dir noch unsicher, welche Möglichkeiten du hast?
Unsere Studienberatung ist für dich da.
Studienberaterin
Lisette Kammrad
Campus Magdeburg
Breitscheidstraße 2
39114 Magdeburg
Haus 2, Raum 0.07.2