Studieren auf Bewährung

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Caroline ist 38 Jahre alt, hat eine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin gemacht und studiert im 3. Semester Gesundheitsförderung und -management an der Hochschule Magdeburg-Stendal. Conni hat ein Studium im Bachelor Angewandte Kindheitswissenschaften begonnen – nach einer fast 30-jährigen Selbstständigkeit und darauffolgendem Quereinstieg in die stationäre Jugendhilfe. Beide haben kein Abitur. Durch ein Probestudium wurde ihnen das Studieren dennoch ermöglicht.

Wo soll es beruflich hingehen? Eine Antwort auf diese Frage hatte Caroline lange Zeit nicht. Über Jahre war sie im Gesundheitswesen tätig und wusste, dass dort auch ihre Zukunft liegt. Neben ihrer gelernten Tätigkeit als Gesundheits- und Krankenpflegerin war Caroline als Quereinsteigerin unterwegs und versuchte sich in verschiedenen Bereichen, wie dem Medizincontrolling oder bei einer Krankenkasse. Doch Aufstiegschancen blieben ihr stets verwehrt. Im Vergleich zu ihren Kolleg:innen stand ihr der fehlende Abschluss oftmals im Weg, um beruflich voranzukommen. „Also habe ich die Studienberatung in Anspruch genommen, nachdem ich mich damit auseinandergesetzt habe, dass ich studieren möchte“, berichtet Caroline.

Der fehlende Abschluss wurde auch für Studentin Conni zum Hindernis: „In der stationären Jugendhilfe stieß ich immer wieder auf ungerechte Erziehungsmaßnahmen und Ignoranz gegenüber meinen Einwänden – mit der Begründung, mir fehle ein pädagogischer Abschluss, um dies fachlich beurteilen zu können.“ Der gelernten Elektroinstallateurin wurde der Besuch eines Gymnasiums verwehrt ebenso wie die Unterstützung für ein Studium. Deshalb war sie fast 30 Jahre in der Herstellung und im Vertrieb von Geschenkartikeln tätig, ehe sie den Quereinstieg in den sozialen Bereich wagte

Auf der Suche nach Alternativen zur Erzieherausbildung stieß sie, wie auch Caroline, auf die Möglichkeit für ein Probestudium an der Hochschule Magdeburg-Stendal. Für dieses wird von den Interessenten vorausgesetzt, dass diese mindestens über einen erweiterten Realschulabschluss, eine dreijährige Berufsausbildung und mehrjährige Berufserfahrung verfügen. Innerhalb von zwei Semestern müssen die Studierenden dann auf Bewährung mindestens die Hälfte der bis dahin erforderlichen Leistungspunkte erbringen, damit ihre Immatrikulation bestehen bleibt.

Ihre Entscheidung für ein Studium bereut Studentin Caroline nicht: „Es ist mein Ziel, das Studium durchzuziehen. Deshalb habe ich auch immer die Module belegt, wie sie belegt werden sollen, wie es empfohlen wurde und für das Probestudium vorgegeben war.“ Der Druck, alle Prüfungen in der Regelzeit zu bestehen, sei zwar hoch gewesen, denn fehlende Leistungspunkte hätten eine Exmatrikulation bedeuten können.

Nachdem Caroline das Probestudium erfolgreich gemeistert hat, möchte sie nun dabei helfen, dass transparenter darüber aufgeklärt und den Studierenden während der Probezeit mehr Unterstützung gewährleistet wird, um dem bereits bestehenden Druck entgegenzuwirken. „Ich finde es gut, dass das Studium sehr praxisbezogen ist und das kann ich wegen meiner Berufserfahrung gut beurteilen. Ich bereue es nicht, bin immer noch voll dabei und finde es super.“

Conni konnte bislang ebenfalls positive Erfahrungen in ihrem Studium sammeln und schätzt insbesondere den offenen Umgang mit den Dozierenden sowie die Akzeptanz unterschiedlicher Ansichten, die eine angenehme Lernatmosphäre schaffen. Ihre anfänglichen Sorgen bezüglich eines Studiums konnten schnell beseitigt werden: „Ich bin sehr zufrieden. Ich hatte befürchtet, den Anforderungen nicht gerecht werden zu können. Dank des Probestudiums habe ich es dennoch gewagt und kann nur jedem unsicheren Interessierten nahelegen, es wenigstens zu versuchen.“

Aufgeschrieben von Phoebe Koschnieder | Fotos: Adobe Stock (Titelbild), Kerstin Seela und Phoebe Koschnieder | Veröffentlicht am: 14.04.2026

Zugang über ein Probestudium

Wer über Berufserfahrung verfügt, kann einen formlosen Antrag auf ein Probestudium in einem berufsfachbezogenen Studiengang stellen. Die berufliche Qualifikation wird anhand des Antrags vor einer Bewerbung geprüft. In dem Antrag müssen vollständigen Angaben zur Person, ein tabellarischer Lebenslauf, Abschlusszeugniskopien der Berufsausbildung und ein Bescheid über die hauptberufliche Tätigkeit enthalten sein und fristgerecht an onlinebewerbung@h2.de  gesendet werden.

Antragsfrist zulassungsbeschränkter Studiengänge zum Wintersemester: 31.05.
Antragsfrist zulassungsbeschränkter Studiengänge zum Sommersemester: 30.11.

Antragsfrist nicht-zulassungsbeschränkter Studiengänge zum Wintersemester: 31.08.
Antragsfrist nicht-zulassungsbeschränkter Studiengänge zum Sommersemester: 15.02.
 

Wenn dem Antrag stattgegeben wird, kann man sich auf ein Studium über das Bewerbungsportal bewerben. Eine Immatrikulation gilt dann zunächst für zwei Semester. Wenn in diesem Zeitraum mindestens die Hälfte der erforderlichen Leistungspunkte erbracht wird, kann das Studium bis zum Abschluss regulär fortgesetzen.

Für einzelne Studiengänge gelten besondere Zulassungsvoraussetzungen. Diese können in der jeweiligen Beschreibung der Studiengänge auf unserer Website nachgelesen werden. 


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